Kurz: Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist seit 2020 das zentrale Bundesgesetz zur Energieeffizienz im Gebäudebestand. Es bündelt die früheren EnEV, EEWärmeG und EnEG. Die Novelle 2024 brachte die 65 %-Erneuerbare-Regel für neue Heizungen, Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel und schärfere Vorgaben für den Energieausweis. Für Verkäufer von Mehrfamilienhäusern ist das GEG der Hebel, an dem viele Käufer den Preis nachverhandeln.

Wesentliche Pflichten

Die 65 %-Erneuerbare-Regel

Seit 1.1.2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Bestand greift die Pflicht zeitverzögert: Großstädte ab Mitte 2026, sonstige Kommunen ab Mitte 2028, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Reine Öl- oder Gasheizungen sind ab dann beim Neueinbau weitgehend ausgeschlossen — typische Lösungen sind Wärmepumpe, Hybrid- oder Fernwärme-Anschluss. Hochinvestiv: 25.000–60.000 € für ein 6-Parteien-Haus.

Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel

Nach §47 GEG müssen bestimmte Maßnahmen innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsübergang umgesetzt werden — sofern sie noch nicht erledigt sind: Dämmung der obersten Geschossdecke (oder Dach), Dämmung zugänglicher Leitungen, Austausch alter Heizkessel (Konstanttemperatur über 30 Jahre alt). Die Pflicht trifft den neuen Eigentümer — wirkt aber wertmindernd im Kaufpreis, weil dieser sich die Kosten vom Verkäufer abziehen lässt.

Praxisbeispiel

6-Parteien-Haus in Bremen, Baujahr 1970, Ölheizung von 1995. Verkaufspreis-Verhandlung: Sachverständiger kalkuliert GEG-Pflichten innerhalb 2 Jahren nach Übergang: Dachdämmung 22.000 €, Heizungs-Tausch auf Wärmepumpe (förderfähig) 38.000 € (netto nach BAFA-Förderung 22.000 €). Verhandelter Preisabschlag = 35.000 €. Hätte der Verkäufer die Heizung 2023 schon getauscht (mit alter 40 %-Förderung), wäre dies entfallen. Mehr im Ratgeber Bewertungsmethoden.

Häufige Fehler

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