Die häufigste Sorge beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses: "Bleibe ich auf dem Objekt sitzen, weil keiner ein voll vermietetes Haus kaufen will?" Die ehrliche Antwort: Der Käuferkreis ist nicht kleiner — er ist nur ein anderer. Wer ein vermietetes Haus klug positioniert, holt oft mehr Preis als wer mit aufwändiger Räumung versucht zu maximieren. Dieser Leitfaden zeigt, wie das funktioniert.

§566 BGB: Kauf bricht nicht Miete

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter mit dem Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" aus §566 BGB. Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie tritt der Käufer automatisch mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Mietverhältnisse ein. Es ändert sich für den Mieter nur:

Alle Mietkonditionen — Mietpreis, Befristungen, Kündigungsfristen, Indexierung, Sonderrechte — bleiben unverändert. Eine "Neuverhandlung" bei Eigentümerwechsel ist rechtlich ausgeschlossen.

Praxis-Konsequenz: Der Käufer übernimmt das Objekt mit allen Mietverträgen as-is. Was im Vertrag steht — günstige Mieten, Befristung 2049, Heizkostenpauschalen ohne Anpassungsklausel — gilt weiter. Deshalb ist die Due Diligence der Mietverträge so wichtig.

Käuferkreis vermieteter Mehrfamilienhäuser

Bei einem vermieteten MFH fallen zwei Käufergruppen weg, die in der Wahrnehmung vieler Verkäufer überrepräsentiert sind: Eigennutzer (die einziehen wollen) und schnelle Privatisierer (die sofort aufteilen und verkaufen wollen). Übrig bleibt ein klar definierter, kaufkräftiger Markt:

KäufertypBedeutung für vermietetes MFH
Privatanleger (Vermögensaufbau)Bevorzugen voll vermietet — sofortiger Cashflow ab Tag 1
Family OfficeStabile Mietverhältnisse = niedrigeres Risiko = höherer Preis
Bestandshalter (Wohnbau-Gesellschaften)Bauen Portfolios aus, vermietet ist Grundvoraussetzung
Institutionelle (Versicherer, Fonds)Vermietung = Pflicht, ESG-Score relevant
Bauträger / PrivatisiererWollen leer — drücken bei vermietetem Bestand auf den Preis

Für 4 von 5 Käufergruppen ist die Vermietung also kein Nachteil, sondern Standard.

So bildet sich der Preis

Renditekäufer rechnen ausschließlich über die Bruttomietrendite bzw. den Faktor: Jahresnettokaltmiete × Multiplikator = Marktwert. Drei Faktor-Spannen entstehen je nach Mietsituation:

MietsituationFaktor-EffektBegründung
Voll vermietet, Mieten marktgerechtBasis-FaktorStabiler Cashflow, kein Risiko, kein Potenzial
Voll vermietet, Mieten 15–25 % unter MietspiegelBasis +1 bis +3Mietsteigerungspotenzial einpreisbar
Teilvermietet (Leerstand 10–30 %)Basis −0,5 bis −2Vermietungsrisiko + Bewirtschaftungsverlust
Voll vermietet mit problematischen MieternBasis −1 bis −3Mietausfallrisiko, Räumungskosten
Voll vermietet, kurzfristig auslaufende BefristungenBasis +0,5 bis +1,5Käufer kann später erhöhen oder umstellen
Leer stehend, sofort vermietbarBasis −1 bis −2Vermietungsaufwand, anfängliche Cashflow-Lücke
Leer stehend, sanierungsbedürftigBasis −3 bis −6Käufer muss erst investieren + vermieten

Mietstruktur als Verhandlungshebel

Käufer prüfen jede Wohneinheit einzeln. Was Sie selbst dokumentieren sollten:

Wer das aufbereitet liefert, holt 2–4 Faktor-Punkte raus, weil Käufer keine Pauschal-Abschläge mehr für "unklare Mietsituation" einkalkulieren.

"Ich kaufe lieber ein voll vermietetes Haus mit dokumentierten Mietverhältnissen als ein leeres mit Versprechen. Cashflow ab Tag 1 ist Cash, Versprechen sind Risiko." — Marc Linnemann, Family Office Düsseldorf

Strategie: vor dem Verkauf räumen?

Ein häufiger Fehlimpuls: "Wenn ich vor dem Verkauf alle Mieter kündige, bekomme ich mehr Geld, weil das Haus dann frei ist." In 80 % der Fälle ist das falsch:

Die Räumung lohnt sich nur in einem Spezialfall: Wenn das Haus in einer A-Stadt mit Privatisierungsboom liegt, WEG-aufteilbar ist und der Privatisierungs-Aufschlag (25–40 %) den Räumungs-Aufwand übersteigt. Detail im Privatisierungs-Ratgeber.

Mietverhältnis-Unterlagen für die Due Diligence

Pro Mietverhältnis bereiten Sie diese Mappe vor:

Mieter-Kommunikation: was, wann, wie

Mieter müssen nicht vorab informiert werden. Eine Information vor Verkauf erzeugt nur Unruhe und Mietausfallrisiko (Kündigungen, weil Mieter "Sicherheit suchen"). Korrekter Ablauf:

  1. Vor Verkauf: keine Information. Besichtigungen mit "ich plane eine Neufinanzierung, der Gutachter muss durch" begründen.
  2. Nach Beurkundung, vor Lasten-/Nutzenwechsel: keine Information.
  3. Nach Eigentumsübergang: Einschreiben mit Rückschein an alle Mieter mit Information über Vermieterwechsel, neue Bankverbindung, ggf. neue Hausverwaltung.
  4. Rechtlich relevant ist die Grundbuch-Eintragung des neuen Eigentümers — vorher ist der Käufer noch nicht Vermieter.

Wichtig: Bei der Besichtigung müssen Sie das Betretungsrecht der Mieter beachten (24–48h Vorankündigung, berechtigtes Interesse). Vermietete Wohnungen werden in der Praxis selten vor Vertragsabschluss von Käufern betreten — Käufer entscheiden anhand der Wirtschaftlichkeit, nicht der Ausstattung.

Typische Fallstricke

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FAQ — Vermietetes MFH verkaufen

Kann ich ein vermietetes Mehrfamilienhaus überhaupt verkaufen?

Ja, ohne jede Einschränkung. §566 BGB regelt, dass Mietverhältnisse 1:1 auf den Käufer übergehen.

Müssen Mieter dem Verkauf zustimmen?

Nein. Mieter haben kein Mitspracherecht beim Eigentümerwechsel. Information erst nach Eigentumsübergang per Einschreiben.

Drücken Mieter den Verkaufspreis?

Bei Renditekäufern nein, im Gegenteil. Erst bei Eigennutzungs- oder Privatisierungsinteresse werden Mieten zum Hindernis — dann 15–30 % Abschlag.

Was passiert mit der Mietkaution?

Sie geht vom Verkäufer auf den Käufer über (mit Verzinsung). Im Notarvertrag wird die Übergabe geregelt — meist Verrechnung mit dem Kaufpreis.

Soll ich vor dem Verkauf Mieten erhöhen?

Wenn die Ist-Mieten 15 %+ unter Mietspiegel liegen, lohnt sich eine Mieterhöhung — der Käufer sieht den höheren Cashflow und zahlt das Vielfache der Mieterhöhung als Mehrpreis. Bei kapptem Spielraum lieber das Potenzial offen kommunizieren.

Was bedeutet Milieuschutz für den Verkauf?

Verkauf ist möglich, aber: Kommune hat Vorkaufsrecht (in Berlin teilweise genutzt), Modernisierungen sind genehmigungspflichtig, Aufteilung in ETW ggf. ausgeschlossen.

Was bei Mietern mit Mietrückständen?

Im Notarvertrag werden Rückstände als Forderungen des Verkäufers gegen den Mieter eindeutig geregelt. Käufer übernimmt nur die laufenden Mietverhältnisse, nicht die Altforderungen.

MR
Autor Stand Mai 2026
Marc-René Ruisinger
Geschäftsführender Gesellschafter · Schwäbische BauWerk GmbH, Stuttgart

Marc-René Ruisinger führt das Stuttgarter Familienunternehmen Schwäbische BauWerk GmbH in fünfter Generation und ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Marc-René Ruisinger Immobilien GmbH. Sein Schwerpunkt: Erwerb, behutsame Modernisierung und langfristige Bestandshaltung von Mehrfamilienhäusern im süddeutschen Raum. Mehr als zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung mit Ankauf, Bewertung, Sanierung und Vermietung von Zinshäusern fließen in die Inhalte auf mehrfamilienhaus-bewerten.de ein.