Kurz: Die Spekulationssteuer ist die landläufige Bezeichnung für die Einkommensbesteuerung privater Veräußerungsgewinne nach §23 EStG. Bei Mehrfamilienhäusern im Privatvermögen entfällt sie nach 10 Jahren Haltedauer vollständig. Davor wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (zzgl. Soli, ggf. Kirchensteuer). Wer die Frist um ein paar Wochen verpasst, zahlt schnell sechsstellig.

Berechnung des Veräußerungsgewinns

Veräußerungsgewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − Veräußerungskosten + steuerfrei vereinnahmte AfA.

10-Jahres-Frist

Die Frist beginnt mit dem schuldrechtlichen Anschaffungsgeschäft (notarieller Kaufvertrag), nicht mit Übergabe oder Grundbuchumschreibung. Sie endet mit dem schuldrechtlichen Veräußerungsgeschäft — ebenfalls Notartermin. Beispiel: Kauf 15.3.2015, steuerfreier Verkauf erst ab 16.3.2025. Wer am 14.3.2025 unterschreibt, zahlt voll. Maßgeblich ist der Tag des Notarvertrags, nicht der Termin der Auflassung oder Übergabe.

Erbe, Schenkung, Drei-Objekt-Grenze

Praxisbeispiel

Privatinvestor verkauft 8-Parteien-Haus, gekauft 2017 für 1,2 Mio. €, verkauft 2024 für 1,95 Mio. € (Haltedauer 7 Jahre — vor 10-Jahres-Frist). Anschaffungsnebenkosten 130.000 €, Veräußerungskosten 60.000 €, vereinnahmte AfA 7 × 24.000 € = 168.000 €. Veräußerungsgewinn = 1.950.000 − 1.200.000 − 130.000 − 60.000 + 168.000 = 728.000 €. Bei Spitzensteuersatz 42 % + 5,5 % Soli = 44,3 % effektiv = 322.504 € Spekulationssteuer. Wer 3 Jahre länger gehalten hätte: 0 € Steuer. Volle Details: Spekulationssteuer-Ratgeber.

Häufige Fehler

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