Kurz: Der Grundbuchauszug ist die offizielle Abschrift des Grundbuchs eines Grundstücks. Er enthält in drei Abteilungen alle eintragungsfähigen Rechte: Eigentümer, Belastungen Dritter (Wegerechte, Wohnrechte) und Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden). Ohne aktuellen Auszug ist weder eine seriöse Bewertung noch ein notarieller Kaufvertrag möglich.

Aufbau der drei Abteilungen

AbteilungInhalt
Aufschrift + BestandsverzeichnisFlurstück, Lage, Größe, Nutzungsart
Abteilung IEigentümer, ggf. Bruchteilsverhältnisse
Abteilung IILasten und Beschränkungen: Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte, Reallasten, Erbbaurecht, Auflassungsvormerkung
Abteilung IIIGrundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden — jeweils mit Höhe und Gläubiger

Beantragung und Kosten

Auszüge gibt es beim Grundbuchamt (Amtsgericht) am Lageort des Grundstücks. Es gibt zwei Formen: einfache Abschrift (10 €) für die Eigeninformation, beglaubigte Abschrift (20 €) für Banken und Notare. Online über das jeweilige Landesportal (z. B. SolumWEB, GBI-NRW) gegen Identifikation. Wer kein berechtigtes Interesse nachweisen kann, bekommt keinen Auszug.

Bedeutung bei der Bewertung

Drei Punkte schauen Sachverständige zuerst an: In Abteilung II Wohnrechte und Nießbrauch — sie mindern den Wert dramatisch (kein freier Verkauf, keine eigene Vermietung). In Abteilung II Erbbaurecht (siehe Erbbaurecht) — der Wert hängt an der Restlaufzeit. In Abteilung III Höhe und Rang der Grundpfandrechte — sie zeigen die maximale Finanzierungskapazität für den Käufer. Beim Verkauf werden offene Grundschulden in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst.

Praxisbeispiel

Verkäufer in Düsseldorf bietet 6-Parteien-Haus mit erwartetem Verkehrswert 1,8 Mio. € an. Grundbuchprüfung ergibt: Abteilung II Wohnrecht der 84-jährigen Schwester für EG-Wohnung (Wert mtl. 950 €), bewertet mit Kapitalwert nach Sterbetafel 145.000 €. Abteilung III noch 320.000 € Grundschuld der Sparkasse offen. Marktwert mit Belastung = 1,8 Mio. − 145.000 € Wohnrecht = 1,655 Mio. € — die Grundschuld wird beim Verkauf abgelöst und ist preisneutral. Käufer würde ohne diese Information 1,8 Mio. zahlen und sich getäuscht fühlen.

Häufige Fehler

Verwandte Begriffe

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