Kurz: Die Teilungserklärung ist die notarielle Erklärung nach §8 WEG, mit der ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Sie definiert das Sondereigentum jeder Einheit, das Gemeinschaftseigentum, die Miteigentumsanteile und die Gemeinschaftsordnung. Zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist sie die rechtliche Grundlage jeder WEG-Aufteilung.

Pflichtinhalte

Sondernutzungsrechte

Häufig in der Teilungserklärung geregelt: Sondernutzungsrechte an Gemeinschaftseigentum — etwa der Garten ausschließlich für die EG-Wohnung, Stellplätze in der Tiefgarage oder Dachboden-Hobbyraum für die OG-Wohnung. Sondernutzungsrechte sind keine Eigentumsrechte, aber als dingliche Beschränkungen im Grundbuch eingetragen und damit auf Nachfolger übertragbar. Sie steigern den Wert der bevorrechtigten Einheit deutlich.

Kosten und Verfahren

Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert (Verkehrswert des Gebäudes) — bei 1,8 Mio. € liegen sie inkl. Grundbuchgebühren bei ca. 4.500–6.500 €. Hinzu kommen Abgeschlossenheitsbescheinigung und ggf. Architektenleistung für den Aufteilungsplan. Gesamtaufwand für ein 6-Parteien-Haus: typischerweise 8.000–15.000 €. Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt: 4–16 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

Praxisbeispiel

Eigentümer eines 6-Parteien-Hauses lässt aufteilen, um schrittweise als ETW zu verkaufen. Aufwand: Abgeschlossenheitsbescheinigung 3.500 €, Architekt für Aufteilungsplan 4.500 €, Notar und Grundbuch 5.800 €. Summe 13.800 €. Verkauf der 6 Wohnungen über 3 Jahre zu durchschnittlich 380.000 € = 2,28 Mio. €. Ohne Aufteilung wäre das Haus als Renditeobjekt für ca. 1,8 Mio. € verkäuflich gewesen. Privatisierungsgewinn vor Steuer: 480.000 € — abzüglich Aufwand und längerer Vermarktungsdauer ca. 420.000 € netto.

Häufige Fehler

Verwandte Begriffe

MFH mit und ohne Aufteilungsoption bewerten — kostenlose Sofortbewertung in 60 Sekunden.