Kurz: Die Maklerprovision ist das erfolgsabhängige Honorar für die Vermittlung eines Immobilienkaufvertrags. Seit Dezember 2020 gilt bei Privat-Wohnimmobilien das Prinzip der hälftigen Teilung: Verkäufer und Käufer zahlen jeweils die Hälfte. Übliche Provision bei Mehrfamilienhäusern: 5,95 % brutto Gesamtcourtage (3,57 % je Partei). Bei rein gewerblichen Verkäufen ist die Höhe frei verhandelbar.

Hälftige Teilung bei Wohnimmobilien

Seit 23.12.2020 gilt bei Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatleute (§§656c, 656d BGB): Vereinbart der Verkäufer mit dem Makler eine Provision, kann er maximal die Hälfte vom Käufer einfordern. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Rechtslage komplex: Bei reinem Renditeobjekt-Verkauf an Privatinvestor gilt die hälftige Teilung; bei Verkauf an gewerblichen Käufer nicht zwingend. Die Trennlinie ist oft strittig — im Zweifel teilen.

Übliche Sätze

BundeslandGesamtcourtage inkl. UStJe Partei
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen7,14 %3,57 %
NRW, Niedersachsen, RLP, Saarland, Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %
Bayern7,14 %3,57 %
BW, Sachsen, ST, Thüringen, MV5,95–7,14 %2,98–3,57 %

Im institutionellen Investmentbereich liegen die Sätze niedriger: 1–3 % pauschal, oft nur einseitig.

Fälligkeit und Verhandlung

Die Provision wird mit notariellem Kaufvertrag und tatsächlicher Erfüllung fällig (Eigentumsumschreibung im Grundbuch). Verhandelbar ist sie immer — bei Off-Market-Deals und Großobjekten oft auf 1,5–3,0 %. Wichtig: Wer den Makler nicht beauftragt hat, schuldet auch keine Provision. Allein die Zusendung eines Exposés ist keine rechtswirksame Beauftragung — es bedarf einer ausdrücklichen Provisionszusage, die der Käufer zur Kenntnis nehmen und konkludent annehmen muss.

Praxisbeispiel

Verkauf eines 6-Parteien-Hauses in München für 3,2 Mio. € an einen privaten Bestandshalter. Makler vereinbart 7,14 % Gesamtcourtage = 228.480 €. Hälftige Teilung: Verkäufer 114.240 €, Käufer 114.240 €. Bei Verhandlung mit einem institutionellen Käufer (Family Office) hätte die Provision auf 2,5 % einseitig verkäuferseitig sinken können = 80.000 € — Ersparnis 148.000 €. Direktverkauf ohne Makler erspart die volle Courtage, kostet aber Vermarktungsaufwand und Reichweite.

Häufige Fehler

Verwandte Begriffe

Vor Makler-Beauftragung Marktwert kennen — kostenlose Sofortbewertung in 60 Sekunden.